1 2 3 4

Ziel des Insolvenzverfahrens

 Mit dem Insolvenzverfahren soll das Vermögen einer Privatperson oder einer juristischen Person (Gesellschaft, Genossenschaft oder Verein) bestmöglich verwertet und nach den Vorschriften der Insolvenzordnung gleichmäßig an die Insolvenzgläubiger verteilt werden. Privatpersonen sollen durch das Insolvenzverfahren die Möglichkeit erhalten, sich dauerhaft von ihren Schulden zu befreien.

Sanierung durch Insolvenzplan oder Verkauf
Bei Unternehmen mit laufendem Geschäftsbetrieb ist unser oberstes Ziel, den Geschäftsbetrieb mit den Arbeitsplätzen zu erhalten. Das kann geschehen durch eine „echte“ finanzwirtschaftliche oder leistungswirtschaftliche Sanierung des Unternehmens im Rahmen eines sogenannten Insolvenzplans oder durch den Verkauf des Unternehmens (sogenannte übertragende Sanierung).

Liquidation als Notlösung
Wenn eine Sanierung nicht möglich ist, sich kein Übernehmer findet, oder der Geschäftsbetrieb bereits eingestellt wurde, kommt nur noch eine Verwertung der einzelnen Vermögensbestandteile (sogenannte Liquidation) in Betracht. Die Liquidation bringt in der Regel wirtschaftlich schlechtere Ergebnisse, deshalb ist die „echte“ oder die übertragende Sanierung unser vorrangiges Ziel.

Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit
Das Geschäft eines selbstständig tätigen Schuldners kann nach § 35 Abs. 2 InsO freigegeben werden, wenn die Fortführung der Geschäfte mit einem unverhältnismäßig hohen Risiko für die Insolvenzmasse verbunden ist. Dann trägt der Schuldner wieder die Gefahr künftiger Verluste und muss an die Insolvenzmasse abführen, was er bei Ausübung einer möglichen angestellten Tätigkeit abführen müsste. Die Gläubigerversammlung kann dieser Erklärung widersprechen.

powered by webEdition CMS